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Rechtliche Schritte der EU-Kommission gegen Mitgliedstaaten im Oktober

Die Europäische Kommission hat im Oktober 2017 rechtliche Schritte gegen Mitgliedstaaten eingeleitet, die nach Auffassung der Kommission ihren Verpflichtungen aus dem EU-Recht nicht nachkommen. Aus dem Bereich Umwelt sind dies: Die Kommission fordert Spanien auf, die zweite Runde der Bewirtschaftungspläne für Einzugsgebiete gemäß der Wasserrahmenrichtlinie abzuschließen. Bisher hat Spanien keine Überprüfung und Aktualisierung der ersten Bewirtschaftungspläne für die sieben Flussgebietseinheiten auf den Kanarischen Inseln angenommen, veröffentlicht und der Kommission übermittelt, obwohl dies bis zum 22. Oktober 2015 hätte geschehen müssen. Zudem wurden die Information und Anhörung der Öffentlichkeit zu den Entwürfen der Pläne noch nicht abgeschlossen. Im April 2017 erhielt Spanien ein Aufforderungsschreiben. Da das Land seinen Verpflichtungen aus der Wasserrahmenrichtlinie nicht nachgekommen ist, übermittelte die Kommission nun eine mit Gründen versehene Stellungnahme, bevor sie unter Umständen den Gerichtshof der Europäischen Union befasst. Spanien hat zwei Monate, um zu antworten. Die Kommission hat beschlossen, Aufforderungsschreiben an Frankreich und Spanien sowie eine mit Gründen versehene Stellungnahme an Malta zu übermitteln, weil die Länder die Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser nicht vollständig in innerstaatliches Recht umgesetzt haben. Aufgrund des letzten Umsetzungsberichts Frankreichs ist die Kommission der Ansicht, dass das Land gegen die Richtlinie verstößt, weil 373 Gemeinden deren Anforderungen an die Zweitbehandlung nicht entsprechen. 49 dieser Gemeinden müssten außerdem eine tertiäre Behandlung durchführen (empfindliche Gebiete). Eine Bewertung Spaniens zeigt, dass zusätzlich zu der großen Zahl nicht richtlinienkonformer Gemeinden, die Gegenstand von vier weiteren laufenden Verfahren wegen Verletzung der Abwasservorschriften sind, eine beträchtliche Zahl von Gemeinden gegen die zentralen Verpflichtungen hinsichtlich Sammlung, Behandlung und Überwachung von kommunalen Abwässern verstoßen. Die Kommission fordert Malta auf, in drei maltesischen Gemeinden (Gozo-Main, Malta Süd und Malta Nord) für eine angemessene Behandlung von kommunalem Abwasser zu sorgen. Da es nach wie vor Probleme mit der Qualität der Abwassereinleitungen gibt, übermittelte die Kommission im Dezember 2016 ein Aufforderungsschreiben an Malta. Der Antwort zufolge arbeiten die Behörden an einer Lösung, eine Einhaltung der Rechtsvorschriften sei jedoch nicht in nächster Zukunft zu erreichen. Die Mitgliedstaaten haben nun zwei Monate Zeit zu reagieren. Die Kommission fordert Österreich auf, seine Rechtsvorschriften mit der Richtlinie über die Umwelthaftung in Einklang zu bringen. Die Richtlinie macht die Verantwortlichen bestimmter Anlagen oder Wirtschaftstätigkeiten („Betreiber”) für Umweltschäden haftbar und verpflichtet sie, den Verlust an biologischer Vielfalt sowie Schäden des Wassers oder des Bodens auf eigene Kosten zu vermeiden bzw. zu sanieren. Nach Ansicht der Kommission sind einige Bestimmungen der österreichischen Umsetzungsvorschriften nicht mit dem EU-Recht konform. Da diese Probleme nicht gelöst werden konnten, hat die Kommission beschlossen, ein Aufforderungsschreiben an Österreich zu richten. Das Land hat nun zwei Monate Zeit, um zu reagieren. Die Kommission fordert Griechenland auf, dem Urteil C149/14 des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 23. April 2015 vollständig nachzukommen. Darin befand der Gerichtshof, dass Griechenland seinen Verpflichtungen aus der Nitratrichtlinie nicht nachgekommen war, weil es versäumt hatte, ausreichende gefährdete Gebiete auszuweisen und Aktionsprogramme für diese Gebiete aufzustellen. Zwar wurden seit dem Urteil einige Fortschritte erzielt, aber Griechenland hat noch immer keine Aktionsprogramme für die neu ausgewiesenen gefährdeten Gebiete aufgestellt. Deswegen können die Ziele der Ausweisung dieser Gebiete nicht erreicht werden. Da seit Ergehen des Urteils zwei Jahre vergangen sind, übermittelte die Kommission nun - bevor sie den Fall erneut vor Gericht bringt und finanzielle Sanktionen fordert - ein Aufforderungsschreiben an Griechenland, das nun Gelegenheit hat, sich innerhalb von zwei Monaten zu äußern. Die Europäische Kommission fordert Spanien auf, Maßnahmen zur Schließung, Versiegelung und Sanierung aller noch bestehenden Inertabfalldeponien zu ergreifen, wie es in der Abfallrahmenrichtlinie vorgeschrieben ist. Spanien ist seinen Kontroll-, Inspektions- und Durchsetzungspflichten in Bezug auf die Ablagerung von Abfällen nicht nachgekommen und hat es versäumt, Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die Abfallerzeuger oder -besitzer die Abfälle ordnungsgemäß behandeln. Dies ist ein systematischer Verstoß gegen die Verpflichtungen gemäß Artikel 13 und 15 der Richtlinie. Spanien hatte bereits im Dezember 2015 ein erstes Schreiben erhalten, jedoch keine entschlossenen Maßnahmen ergriffen. Es liegen Beweise dafür vor, dass immer noch mindestens 338 unkontrollierte Deponien geschlossen oder saniert werden müssen. Die Kommission übermittelte Spanien nun ein ergänzendes Aufforderungsschreiben. Das Land muss binnen zwei Monaten reagieren.

Webcode

20171004_003

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