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Umweltverbände kritisieren vorgelegte Stoffstrombilanzverordnung scharf

Die vom Bundeslandwirtschaftsministerium vorgelegte Stoffstrombilanzverordnung stößt bei den deutschen Umweltverbänden auf wenig Gegenliebe. In einer gemeinsamen Stellungnahme bezeichnen BUND, DNR, DUH, Germanwatch, Greenpeace, Grüne Liga und NABU die vorgelegte Stoffstrombilanzverordnung als umweltpolitisch völlig unzureichend. Die Verordnung soll laut Zielsetzung Nährstoffzugänge und -abgänge bei Agrarbetrieben transparent bilanzieren und realistisch abbilden. Der vorliegende Entwurf sieht laut den Umweltverbänden aber zahlreiche Ausnahmen und Abzugsmöglichkeiten vor, die den Schutz der Gewässer massiv untergraben. Nach Überzeugung der Umweltverbände muss die Pflicht zur Stoffstrombilanzierung schnellstmöglich und ausnahmslos auf alle Agrarbetriebe ausgeweitet werden. Als Minimalkompromiss bezeichnen sie, dass der Geltungsbereich der Stoffstrombilanz unbedingt auf alle Betriebe ausgeweitet werden muss, die Gülle aufnehmen, anstatt sich nur auf viehhaltende Betriebe zu beschränken. Andernfalls drohten große Nitratfrachten aus Gülletransporten auf dem Papier zu verschwinden, obwohl die Nährstoffe tatsächlich bei Acker- oder Biogasbetrieben mit Gülle-Importen ausgebracht würden. Auch die vorgesehene Messungenauigkeit von 20 Prozent bei der Abgabe von Gülle halten die Umweltverbände für fachlich völlig willkürlich und wissenschaftlich nicht begründbar. Die Umweltverbände weisen in der gemeinsamen Stellungnahme darauf hin, dass die Bundesregierung mit einer anspruchsvollen Stoffstrombilanzierung zu einer deutlichen Reduzierung der Nitratbelastung beitragen könnte. Seit Monaten verschleppe das Bundeslandwirtschaftsministerium aber wirksame Maßnahmen gegen steigende Nitratwerte infolge von Überdüngung. Damit riskiere Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt, dass die Bevölkerung die Kosten für diese Defizite doppelt tragen muss: Mit steigenden Wasserkosten für die Trinkwasseraufbereitung sowie Strafzahlungen an die EU, so die Umweltverbände.

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20170509_001

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