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Bauernverband kritisiert neue Gebietskategorien im Hochwasserschutzgesetz

Die deutsche Landwirtschaft sieht die geplanten Änderungen im Hochwasserschutzgesetz erwartungsgemäß kritisch. Hochwasserschutz dürfe nicht nur zu Lasten der Landwirtschaft umgesetzt werden, befindet der Deutsche Bauernverband (DBV) Ende März in einer Mitteilung anlässlich der Anhörung zum Hochwasserschutzgesetz im Umweltausschuss des Deutschen Bundestages. Der Bauernverband lehnt vor allem die vorgesehene neue Kategorie der Hochwasserentstehungsgebiete ab. Dies sei kein geeignetes Instrument, um das angestrebte Ziel der Hochwasservermeidung zu erreichen. Stattdessen sieht der DBV die Kommunen in der Pflicht, geeignete technische Maßnahmen zu einem schadlosen Rückhalt anfallenden Niederschlagswassers von versiegelten Flächen zu verbessern. Weiterhin müssten die Landwirte in alle Planungen einbezogen und entschädigt werden sowie Flächen in Hochwasserschutzpoldern weiter uneingeschränkt nutzbar bleiben. Besonders problematisch sieht der DBV zudem die geplante Gebietskategorie „Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten”, die von den Ländern auf Basis eines hundert- oder zweihundertjährigen Hochwassers ohne Berücksichtigung beispielsweise von Hochwasserschutzmaßnahmen wie Deichen festzulegen sind. Für die Landwirtschaft ist es nicht hinnehmbar, auch in von Deichen geschützten Bereichen hochwassersicher zu bauen. Es sei weder möglich noch verhältnismäßig, hier Fahrsilos und Ställe hochwassersicher auszugestalten. Nachvollziehbar sei für den DBV zwar, dass in festgesetzten Überschwemmungsgebieten keine neuen Baugebiete ausgewiesen werden dürfen. Unbegreiflich sei jedoch, vorhandene bauliche Anlagen wie zum Beispiel landwirtschaftliche Betriebe in diesen Gebieten nicht erweitern zu dürfen.

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20170324_002

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