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Bundesregierung bringt Ratifizierung des internationalen Quecksilber-Abkommens auf den Weg

Das Bundeskabinett hat am 15. Februar 2017 den Entwurf eines Vertragsgesetzes zum Übereinkommen von Minamata beschlossen - dem internationalen Vertrag zum Umgang mit Quecksilber. Nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens kann Deutschland das Übereinkommen ratifizieren und Vertragspartei eines weiteren wichtigen Umweltabkommens werden. Das Minamata-Übereinkommen verbietet ab 2020 weltweit die Produktion und den Verkauf quecksilberhaltiger Produkte wie Kosmetika, Thermometer, diverser Batterien oder bestimmter Leuchtmittel. Ferner soll die Verwendung des Schwermetalls in industriellen Prozessen eingeschränkt werden. Quecksilberabfälle dürfen nach dem Abkommen nur unter strengen Auflagen gelagert und entsorgt werden. Deutschland wird laut einer Mitteilung des Bundesumweltministeriums das Übereinkommen 2017 zusammen mit der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten ratifizieren. Im internationalen Vergleich ist die Belastung mit Quecksilber in Deutschland niedrig.

Webcode

20170216_002

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