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Bundesregierung: Reform der Düngeverordnung beschlossen

Das Bundeskabinett hat am 15. Februar 2017 eine Reform der Düngeverordnung beschlossen. Damit soll die Überdüngung drastisch reduziert und die Nitrat-Belastung des Grundwassers begrenzt werden. Mit der neuen Düngeverordnung sollen die Sperrzeiten, in denen keine Düngemittel ausgebracht werden dürfen, verlängert, die Abstände für die Düngung in der Nähe von Gewässern ausgeweitet werden. Zusätzlich sollen Gärreste aus Biogasanlagen in die Berechnung der Stickstoffobergrenze (170 Kilogramm pro Hektar) einbezogen werden. Darüber hinaus werden die Länder zum Erlass von zusätzlichen Maßnahmen in Gebieten mit hohen Nitratwerten verpflichtet. Dies gilt auch für Regionen, in denen stehende oder langsam fließende oberirdische Gewässern insbesondere durch Phosphat zu stark belastet sind. Zum Regelungspaket unter Federführung des Bundeslandwirtschaftsministeriums gehört auch ein novelliertes Düngegesetz, das der Bundestag diese Woche verabschieden soll. Es stellt einen umweltbewussten und sparsamen Umgang mit Nährstoffen in der Landwirtschaft sicher. Kern der Novelle des Düngegesetzes ist eine Stoffstrombilanz, die auf Betreiben des Bundesumweltministeriums neu eingeführt werden soll. Auf diese Weise bilanzieren die Landwirtschaftsbetriebe den Einsatz ihrer Nährstoffmengen. Die Dünger und Tierfuttermengen werden dabei mit den erzeugten landwirtschaftlichen Produkten des Hofes verrechnet. Dadurch lässt sich die Stickstoffbelastung der Böden durch einen Betrieb besser bestimmen. Der Bundesrat muss Düngegesetz und Düngeverordnung noch zustimmen.

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20170215_002

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