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Bundesregierung: neuer Gesetzentwurf zur Cybersicherheit beschlossen

Das Bundeskabinett hat am 25. Januar 2017 den vom Bundesminister des Innern vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Richtlinie für Netz-und Informationssicherheit (NIS-Richtlinie) [Richtlinie (EU) 2016/1148] beschlossen. Mit dem Gesetzentwurf wird zudem die Umsetzung der Cybersicherheitsstrategie vorangebracht. Bundesinnenminister Thomas de Mazière: „Wir schaffen mit dem Gesetz eine Rechtsgrundlage für den Einsatz so genannter Mobiler Incident Response Teams (‚MIRTs‘). Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik wird zukünftig die Verwaltung und Betreiber kritischer Infrastrukturen auf deren Ersuchen hin bei herausgehobenen Sicherheitsvorfällen unterstützen können.” Die Richtlinie (EU) 2016/1148 über Maßnahmen zur Gewährleistung eines hohen gemeinsamen Sicherheitsniveaus von Netz- und Informationssystemen in der Union sieht den EU-weiten Aufbau nationaler Kapazitäten für die Cyber-Sicherheit (nationale Strategien, Behörden und CERTs), eine stärkere Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten und Mindestanforderungen sowie Meldepflichten vergleichbar zum nationalen IT-Sicherheitsgesetz vor. Viele Maßnahmen aus der NIS-Richtlinie sind in Deutschland in dem bereits im Juli 2015 in Kraft getretenen IT-Sicherheitsgesetz enthalten. Insofern besteht in Deutschland relativ geringer zusätzlicher Umsetzungsbedarf. Sie ist bis spätestens zum 9. Mai 2018 in nationales Recht umzusetzen.

Webcode

20170126_002

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