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Hugo Obländer gestorben

Am 11. Januar 2017 verstarb kurz nach seinem 90. Geburtstag der Leitende Baudirektor i. R. Dipl.-Ing. Hugo Obländer, Ehrenmitglied der DWA und Träger der Ehrennadel. Hugo Obländer leitete 25 Jahre das Stadtentwässerungsamt der Stadt Frankfurt am Main. Es ist nicht zuletzt sein Verdienst, dass die Gewässer der Stadt, der Main und die Nidda mit ihren Nebenbächen, wieder sauber sind. In der DWA - seinerzeit ATV - engagierte sich Hugo Obländer auf vielfältige Weise und in besonderem Maß. In der Landesgruppe Hessen/Rheinland-Pfalz/Saarland wirkte er von 1971 bis 1991, über viele Jahre als stellvertretender Landesgruppenleiter. 1975 gründete und leitete er den abwassertechnischen Erfahrungsaustausch der Städte zwischen 30 000 und 200 000 Einwohnern im Bereich der Landesgruppe. Auf Bundesebene stellte er sich in verschiedenen Fachgremien zur Verfügung, so unter anderem als Obmann des Fachausschusses „Kanäle, Rohre und Formstücke in der Abwassertechnik” und als Mitglied des Hauptausschusses „Abwasserableitung”. Dem Vorstand der ATV gehörte er von 1971 bis 1985, dem ATV-Beirat von 1987 bis 1993 an. Als Mitglied, Obmann oder stellvertretender Obmann vieler Arbeitsausschüsse des DIN, insbesondere als Leiter des Fachbereichs „Abwassertechnik” im Normenausschuss Wasserwesen, und als Leiter der Deutschen Delegation des Technischen Komitees „Abwassertechnik” des CEN konnte Hugo Obländer die Arbeiten am ATV-Regelwerk sinnvoll mit denen der Normung auf nationaler wie auf europäischer Ebene koordinieren. Von besonderer und bleibender Bedeutung war und ist die Kooperationsvereinbarung zwischen ATV und DIN-NAW vom 24. April 1989, die seine Handschrift trägt und die Verankerung des ATV/DWA-Regelwerks in der Europäischen Normung bleibend sicherstellt. Von 1970 bis 1991 hat er die Interessen der ATV im Beirat des Normenausschusses Armaturen vertreten. Auch als Vorsitzender des Arbeitskreises Abwasser beim Deutschen Städtetag hielt Hugo Obländer stets die fachlichen Interessen der ATV im Auge. Die DWA wird Hugo Obländer ein ehrendes Andenken bewahren.

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20170116_001

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