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Eckpunkte für neue Düngeverordnung stehen

Der Gesetzgeber scheint Mitte Januar auf dem Weg zu einer neuen Düngeverordnung einen großen und wichtigen Schritt weitergekommen zu sein. Die Regierungskoalition sowie Bund und Länder scheinen sich auf wesentliche Punkte verständige zu haben. Nach Ansicht des Bundesumweltministeriums stellt das vereinbarte Regelungspaket einen umweltbewussten und sparsamen Umgang mit Nährstoffen in der Landwirtschaft sicher. Nach der Vereinbarung sollen die Sperrzeiten, in denen keine Düngemittel ausgebracht werden dürfen, verlängert und die Abstände für die Düngung in der Nähe von Gewässern ausgeweitet werden. Zusätzlich sollen Gärreste aus Biogasanlagen in die Berechnung der Stickstoffobergrenze (170 kg/ha) einbezogen werden. Darüber hinaus werden die Länder zum Erlass von zusätzlichen Maßnahmen in Gebieten mit hohen Nitratwerten verpflichtet. Dies gilt auch für Regionen, in denen stehende oder langsam fließende oberirdische Gewässern zu stark belastet sind. Kern der Novelle des Düngegesetzes ist eine Stoffstrombilanz, die auf Betreiben des Bundesumweltministeriums neu eingeführt werden soll. Auf diese Weise bilanzieren die Landwirtschaftsbetriebe den Einsatz ihrer Nährstoffmengen. Die Dünger oder Tierfuttervermengen werden dabei mit den erzeugten landwirtschaftlichen Produkten des Hofes verrechnet. Dadurch lässt sich die Stickstoffbelastung der Böden durch einen Betrieb besser bestimmen. Für den Stickstoffüberschuss muss künftig ein Grenzwert eingehalten werden. Das Bundeslandwirtschaftsministerium will jetzt unter Beteiligung des Bundesumweltministeriums zeitnah einen überarbeiteten Entwurf der Düngeverordnung vorlegen. Das Düngegesetz soll noch im Januar abschließend im Bundestag beraten und verabschiedet werden, sodass der Bundesrat Ende März das Gesamtpaket mit Gesetz und Verordnung beschließen kann.

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20170113_001

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