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EU-Kommission verklagt Italien erneut vor Gericht und schlägt ein Zwangsgeld vor

Die Europäische Kommission bringt Italien erneut vor den Gerichtshof der Europäischen Union, da das Land ihrer Auffassung nach dem Urteil des Gerichtshofs von 2012 bisher nur zum Teil nachgekommen ist. Die italienischen Behörden müssten in immer noch landesweit 80 Ballungsräumen (von den 109 des ersten Urteils) sicherstellen, dass kommunale Abwässer sachgemäß gesammelt und behandelt werden. Der Gerichtshof der Europäischen Union hatte in seinem Urteil vom 19. Juli 2012 (Rechtssache C-565/10) entschieden, dass Italien wegen unsachgemäßer Sammlung und Behandlung der kommunalen Abwässer von 109 Kommunen (Klein- und Großstädte, Siedlungen) gegen das EU-Recht verstößt. Auch nach vier Jahren ist das Problem in 80 Ballungsräumen, in denen über sechs Millionen Menschen leben, noch nicht gelöst. Betroffen sind Ballungsräume folgender sieben Regionen Italiens: Abruzzen (1), Kalabrien (13), Kampanien (7), Friaul-Julisch-Venezien (2), Ligurien (3), Apulien (3) und Sizilien (51). Die Kommission beantragt beim EU-Gerichtshof die Verhängung eines Pauschalbetrags in Höhe von 62 699 421,40 Euro. Des Weiteren schlägt die Kommission ein tägliches Zwangsgeld in Höhe von 346 922,40 Euro vor, wenn bis zum Erlass des Urteils noch keine vollständige Einhaltung erreicht ist. Die endgültige Entscheidung über die Verhängung des Zwangsgelds trifft der Gerichtshof der Europäischen Union.

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20161208_004

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