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AöW und Grüne gegen Freihandelsabkommen CETA mit Kanada

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag will das zwischen der Europäischen Union und Kanada geplante und umstrittene Freihandelsabkommen CETA noch stoppen. In einem Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, CETA im Rat der Europäischen Union abzulehnen. Außerdem soll die Bundesregierung den Vorschlag der Europäischen Kommission ablehnen, einige Teile des Abkommens vorläufig anzuwenden. Die Abgeordneten begründen ihren Vorstoß unter anderem mit der Regelung zu den Schiedsgerichten, mit der „ein System unnötiger und gefährlicher Klageprivilegien für Investoren” fortgeschrieben werde. Außerdem weisen die Abgeordneten auf eine Einschränkung der Gestaltungsspielräume der Länder und Gemeinden im Bereich der Daseinsvorsorge hin. Im CETA-Vertrag sei es versäumt worden, sensible Bereiche wie die kommunale Daseinsvorsorge, öffentliche und private Dienstleistungen sowie öffentliche Infrastruktur durch klare und umfassende Ausnahmen zu schützen. Als Folge könnten kanadische Investoren Entscheidungen der Kommunen, Länder und des Bundes im Bereich der kommunalen Daseinsvorsorge wie der Wasserversorgung, Abfall, Verkehr, Krankenhäuser etc. vor Sondergerichten angreifen. Ähnlich hat sich die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW) geäußert: „Die Wasserwirtschaft in öffentlicher Hand wird gefährdet, wenn private Unternehmen durch das CETA-Abkommen erweiterten Marktzugang als bisher und/oder bessere Rechtsrahmen für ihre Tätigkeiten in der Wasserwirtschaft (Sonderrechte) erhalten. Dies kann in vielfältiger Weise durch das CETA-Abkommen geschehen.” Auch Unternehmen in öffentlicher Hand müssten die Verpflichtungen aus CETA beachten, wenn das Abkommen endgültig abgeschlossen wird. Verstöße seien völkerrechtswidrig und Verstöße gegen das Recht der Europäischen Union. Sämtliche Organisationsstrukturen in der Wasserwirtschaft, soweit sie in öffentlicher Hand sind, würden davon erfasst, wo sie nicht ausdrücklich ausgeklammert sind. Die Wasserwirtschaft in öffentlicher Hand werde durch CETA nicht ausreichen abgesichert.

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20160916_003

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