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DWA-Arbeitsbericht zur Zulässigkeit der Mitbehandlung organischer Stoffe in kommunalen Abwasserbehandlungsanlagen – Co-Vergärung

Beispielhaft dargestellt an den technischen Möglichkeiten, den ökologischen Vorteilen und dem ökonomischen Interesse an einer Mitbehandlung organischer („fäulnisfähiger”) pumpfähiger Stoffe in kommunalen Kläranlagen, hat der DWA-Fachausschuss RE-4 „Rechtsfragen zu Kreislaufwirtschaft und Bodenschutz” die rechtlichen Voraussetzungen einer (Mit-) Entsorgung solcher Stoffe in kommunalen Abwasserbehandlungsanlagen erörtert. Mit Blick auf die Co-Fermentation oder Co-Vergärung wurde geprüft, ob und unter welchen Voraussetzungen eine aus technischer und ökonomischer Sicht sinnvolle gemeinsame Behandlung von häuslichen/kommunalen Abwässern und mitbehandlungsfähigen Stoffen unterschiedlicher Herkunft in kommunalen Kläranlagen rechtlich zulässig ist. Der Arbeitsbericht ist veröffentlicht in Korrespondenz Abwasser, Abfall 2016, Heft 10 (Oktober). Die Verwaltungspraxis bezüglich der Zulassung biogener Abfälle zur Co-Vergärung in Kläranlagen wird in mehreren Bundesländern durch ministerielle Handreichungen flankiert. Zur bestehenden Verwaltungspraxis hat die DWA eine Befragung der Bundesländer in Bezug auf landesrechtliche Empfehlungen oder Regelungen zum Umgang mit der Co-Vergärung durchgeführt, deren Ergebnisse in einer Anlage zu dem Arbeitsbericht zusammengefasst sind. Diese Anlage ist über den unten stehenden Link zugänglich.

Webcode

20160902_002

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