Der Landtag von Schleswig-Holstein hat Änderungen des Landeswassergesetzes beschlossen. Mit dem Gesetz wird ein abgestuftes System etabliert, das das Interesse am Küsten- und Hochwasserschutz mit den Interessen baulicher Nutzung und touristischer Entwicklung in Ausgleich bringt. Im Bereich drohender Flusshochwasser soll bei Bauvorhaben künftig die Beteiligung der Wasserbehörde derart erfolgen, dass sie förmlich ihr Einvernehmen erteilt. Im Bereich drohender Küstenhochwasser, denen ja ein höheres Gefahrenpotenzial innewohnt, werden zunächst Bauverbote innerhalb eines Abstands von 150 Metern zu Steilufern, Dünen oder Strandwällen geregelt. Hier wird es umfangreiche Ausnahmen geben. Im Bereich von Bebauungsplänen und im unbeplanten Innenbereich gilt grundsätzlich Bestandschutz. Auch können neue Bebauungspläne aufgestellt werden; sie müssen allerdings dem Hochwasserschutz Rechnung tragen und mit dem Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz abgestimmt werden.
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