Das nordrhein-westfälische Landeswassergesetz wurde geändert („Gesetz zur Änderung wasser- und wasserverbandsrechtlicher Vorschriften” vom 8. Juli 2016, Gesetz- und Verordnungsblatt 2016, Nr. 22 vom 15. Juli 2016, S. 559). Das Änderungsgesetz besteht aus 30 Artikeln. Art. 1 beinhaltet die grundlegende Anpassung des Landeswassergesetzes Nordrhein-Westfalen an das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes, das am 1. März 2010 in Kraft getreten ist. Art. 2 bezieht sich auf das nordrhein-westfälische Ausführungsgesetz zum Abwasserabgabengesetz des Bundes. Es wird die bislang im Landeswassergesetz enthaltenen Regelungen zur Erhebung der Abwasserabgabe in einem eigenständigen Gesetz fortführen. Die Art. 3 bis Art. 11 beinhalten Änderungen der sondergesetzlichen Wasserverbandsgesetze. Die Art. 12 bis 29 beinhalten Folgeänderungen in Landesgesetzen und Landes-Rechtsverordnungen, weil sich die Paragraphen im künftigen Landeswassergesetz ändern. Das neue Landeswassergesetz für Nordrhein-Westfalen ist am 16. Juli 2016 in Kraft getreten (Artikel 30).
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