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Umweltministerium begrüßt Einigung auf Gesetzentwurf zu Fracking

Das Bundesumweltministerium begrüßt die von der großen Koalition erreichte Einigung zum Frackinggesetz. Der Gesetzentwurf beinhalte ein unbefristetes Verbot des sogenannten unkonventionellen Frackings. Kommerzielle unkonventionelle Fracking-Vorhaben seien in Deutschland damit bis auf weiteres nicht zulässig, betonte Bundesumweltministerin Barbara Hendricks. Sie freue sich, dass die jetzt gefundene Lösung die Belange des Umwelt- und Gesundheitsschutzes über die bereits vor längerer Zeit in der Koalition vereinbarten Verbesserungen hinaus nochmals deutlich akzentuiere. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass zur Schließung von Kenntnislücken beim unkonventionellen Fracking insgesamt vier Erprobungsmaßnahmen im Schiefer-, Ton- oder Mergelgestein oder Kohleflözgestein zulässig sein sollen. Die Erprobungsmaßnahmen sollen dem Zweck dienen, die Auswirkungen des Frackings auf die Umwelt, insbesondere den Untergrund und den Wasserhaushalt, wissenschaftlich zu erforschen. Als wichtig stuft Hendricks zudem ein, dass Erlaubnisse für Erprobungsmaßnahmen nicht allein von der zuständigen Wasserbehörde vor Ort erteilt werden können, sondern der Zustimmung der jeweiligen Landesregierung bedürfen. Hierdurch werde sichergestellt, dass in den Bundesländern, in denen Vorbehalte gegen das Fracking bestehen, die Möglichkeit vorhanden ist, auf politischer Ebene die Erteilung von Erlaubnissen für unkonventionelle Fracking-Vorhaben zu verhindern. Der Gesetzentwurf legt weiter fest, dass die Befugnisse der unabhängigen Expertenkommission auf die wissenschaftliche Begleitung der Erprobungsvorhaben und auf die entsprechende Berichterstattung gegenüber dem Deutschen Bundestag eingeschränkt werden. Weitergehende Kompetenzen dieses Gremiums wird es nicht geben. Insbesondere wird die Expertenkommission kein Votum hinsichtlich der Bedenklichkeit bzw. Unbedenklichkeit kommerzieller unkonventioneller Fracking-Vorhaben im Anschluss an Erprobungsbohrungen abgeben.

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20160623_001

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