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Beschluss der Umweltministerkonferenz zu Starkregen

Die Umweltministerkonferenz (UMK) hat am 17. Juni 2016 in Berlin einstimmig eine gemeinsame Initiative von Baden-Württemberg und Bayern zum Thema „Starkregen” beschlossen. Der insgesamt zwölf Punkte umfassende Beschluss enthält Hinweise und Vorschläge, um die von extremen Niederschlägen drohenden Schäden an Mensch und Umwelt zu vermeiden oder zu verringern. Die Vorschläge der UMK befassen sich unter anderem mit dem Thema „Pflichtversicherung für Elementarschäden”. Die UMK bittet die Justizministerkonferenz bei ihrer anstehenden Prüfung, wie die Einführung einer Pflichtversicherung für sämtliche Elementarschäden möglich gemacht werden kann, die besonderen Aspekte der Gefährdung durch Starkregenereignisse zu berücksichtigen. Daneben bittet die Umweltministerkonferenz den Bund, den Deutschen Wetterdienst (DWD) personell und finanziell zu stärken, damit die Warnung der Bevölkerung vor Sturzfluten weiter entwickelt werden könne. Zudem weist die UMK darauf hin, dass Hochwasserschutz in den öffentlichen Haushalten ausreichende Mittel und qualifiziertes Fachpersonal erfordere, womit ein vielfach höherer Finanzaufwand für die ansonsten später erforderliche Beseitigung von Schäden vermieden werden könne. Außerdem soll dem Beschluss zufolge die Bund-/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser eine Strategie mit gezielten Maßnahmen für ein effektives Starkregenmanagement entwickeln. Hierbei seien unter anderem Fragen der Verbesserung der Vorhersage- und Frühwarnsysteme, der Risikobewertung und -kommunikation, der Aufklärung der Bevölkerung und Verhaltensweise im Krisenfall sowie Aspekte der vorsorgenden Raum- und Flächennutzung und der Stadtplanung zu berücksichtigen.

Webcode

20160617_007

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