EU-Kommission fordert von Österreich die Umsetzung der Richtlinie über prioritäre Stoffe
Die Europäische Kommission fordert Österreich auf, die Richtlinie über prioritäre Stoffe im Bereich der Wasserpolitik in innerstaatliches Recht umzusetzen. Dies hätte bereits bis zum 14. September 2015 geschehen müssen. Nachdem Österreich die ursprüngliche Frist hatte verstreichen lassen, übermittelte die Europäische Kommission am 20. November 2015 ein Aufforderungsschreiben. Da die innerstaatlichen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie sich nach wie vor im Stadium der Konsultation und der Prüfung befinden, folgt nun eine mit Gründen versehene Stellungnahme. Österreich muss nun der Kommission binnen zwei Monaten die Maßnahmen melden, die es ergriffen hat, um seine Rechtsvorschriften mit dem EU-Recht in Einklang zu bringen. Andernfalls kann die Kommission beim Gerichtshof der Europäischen Union Klage einreichen.
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