Anzeige

Niedersachsen: 50 Millionen Euro für die naturnahe Entwicklung von Fließgewässern

Niedersachsen wird bis zum Jahr 2020 voraussichtlich etwa 50 Millionen Euro aus EU-Mitteln (Förderung der ländlichen Entwicklung, ELER-Fonds) und aus Landesmitteln für die Fließgewässerentwicklung zur Verfügung stellen. Das teilte das Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz am 20. Mai 2016 mit. Die mangelnde ökologische Durchgängigkeit der Fließgewässer und nicht zuletzt auch die häufig unzureichende Ausstattung der Gewässer mit zum Beispiel Steilufern, Kiesbänken, Ufergehölzen, Totholz oder Altarmen seien die wesentlichen Ursachen für die aktuell zu verzeichnenden Defizite hinsichtlich der Besiedlung mit Fischen, Wasserpflanzen und anderen Gewässerorganismen. Derzeit erfüllen nur etwa zwei Prozent der niedersächsischen Fließgewässer den Zielzustand nach der Wasserrahmenrichtlinie. Die Förderrichtlinie Fließgewässerentwicklung zielt darauf ab, den ökologischen Zustand der heimischen Bäche und Flüsse weiter zu verbessern. Mit der „Förderrichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Vorhaben der Fließgewässerentwicklung” (RL Fließgewässerentwicklung - FGE) soll die natürliche Dynamik, Struktur und Funktionsfähigkeit der Gewässer erhalten und bei Bedarf wiederhergestellt werden. Damit werden zugleich die Ziele der Bewirtschaftungspläne beziehungsweise Maßnahmenprogramme nach der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) umgesetzt. Anträge auf Fördermittel können im Rahmen des ersten Verfahrens beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) gestellt werden.

Webcode

20160523_002

Zurück