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EU-Kommission: Wasserkraftwerk Ferschnitz soll geschützter Art in Natura-2000-Gebiet nicht schaden

Die EU-Kommission fordert Österreich auf, die Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen einzuhalten und dafür zu sorgen, dass Bau und Betrieb des Wasserkraftwerks Ferschnitz sich nicht negativ auf die Erhaltungsziele des Natura-2000-Gebiets auswirken, in dem das Kraftwerk geplant ist. Bei dem fraglichen Gebiet handelt es sich um eines der beiden wichtigsten Gebiete zur Erhaltung des Huchens (hucho hucho). Das gesamte Gebiet befindet sich in einem nicht zufriedenstellenden Zustand, und das Vorhaben würde die Belastung der Gewässer am Standort noch erhöhen. Nach Auffassung der Kommission haben die Behörden die Auswirkungen des Vorhabens auf das Gebiet nicht im Einklang mit der FFH-Richtlinie bewertet. Da die österreichischen Behörden das Verfahren nicht ordnungsgemäß angewandt haben, übermittelt die Kommission Österreich nun eine mit Gründen versehene Stellungnahme und fordert das Land auf, die FFH-Richtlinie vollständig einzuhalten. Kommt Österreich dieser Aufforderung nicht binnen zwei Monaten nach, kann die Kommission den Fall an den Gerichtshof der Europäischen Union verweisen.

Webcode

20160428_003

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