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Hamburg und Schleswig-Holstein verständigen sich auf Lösung für Umgang mit Baggergut

Schleswig-Holsteins Landesregierung erklärt sich grundsätzlich bereit, längerfristig die Verbringung von Baggergut aus dem Hamburger Hafen in das Schlickfallgebiet bei der Tonne E3 in der Nordsee in der Nähe von Helgoland zu erlauben. Das beschloss das Kabinett am 9. Februar 2016 in Malente. „Der Handlungsdruck ist groß. Die Schiffbarkeit des Hamburger Hafens ist bereits deutlich beeinträchtigt, weil sich zu viel Schlick ansammelt. Schleswig-Holstein ist deshalb bereit, Hamburg zu helfen und die Zugänglichkeit des Hafens zu sichern. Dieser ist auch für Schleswig-Holstein von großer Bedeutung”, sagte Schleswig-Holsteins Umweltminister Robert Habeck (Grüne). Voraussetzung für die Verbringung des Sediments zum Schlickfallgebiet sei, dass alle Umweltanforderungen erfüllt sind. In einem gemeinsamen Eckpunkte-Papier der beiden Länder werden zudem wichtige Schritte zur nachhaltigen Reduzierung des Sedimentanfalls festgelegt. Hamburg werde zudem Maßnahmen zur Schadstoffentfrachtung unterstützen und finanzieren. Darüber hinaus leistet die Hansestadt freiwillige Zahlungen an die Nationalparkstiftung Schleswig-Holstein zum Schutz des Wattenmeeres. Die rechtlichen Zulassungen sollen zunächst für fünf Jahre gelten und um weitere fünf Jahre verlängert werden können, wenn nicht gravierende Gründe dagegen sprechen. Eine Verbringung kann ganzjährig erfolgen. Wie in jedem Hafen im Tidegebiet lagert sich auch im Hamburger Hafen durch die Strömungsverhältnisse Sediment ab, sodass regelmäßig gebaggert werden muss, um die für die Schiffe notwendige Wassertiefe aufrecht zu erhalten. Vor diesem Hintergrund hatte Schleswig-Holstein 2005 und 2008 sein Einvernehmen dafür erteilt, dass Hamburg Elbsedimente zur Tonne E3 verbringen darf.

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20160209_003

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