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Bundesregierung verabschiedet Nationalen Aktionsplan Pestizide (NAP)

Das Bundeskabinett hat Mitte April den Nationalen Aktionsplan Pestizide (NAP) beschlossen. Der NAP dient der Umsetzung der EU-Rahmenrichtlinie zum nachhaltigen Einsatz von Pestiziden (2009/128/EG) in nationales Recht. Mit dem NAP möchte die Bundesregierung bis 2023 pestizidbedingte Risiken um 30 Prozent reduzieren. Die Belastung des Oberflächen- und Grundwassers mit Pflanzenschutzmittelrückständen sowie den Abbauprodukten von Pflanzenschutzmitteln (Metabolite) soll so weit wie möglich verhindert oder zumindest reduziert werden. Konkret sieht der NAP vor, dass die in gesetzlichen Regelungen festgelegten Schwellenwerte für das Grundwasser und Umweltqualitätsnormen für das Oberflächenwasser eingehalten werden, dass das in der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln angestrebte Schutzniveau für Gewässerorganismen auch tatsächlich erreicht wird und das jeder Verschlechterung des Gewässerzustandes entgegengewirkt wird, z. B. bei Steigerung der gemessenen Konzentration von Pflanzenschutzmittelrückständen in Gewässern. Zur Erreichung einer Kohärenz zwischen Wasser-und Pflanzenschutzrecht sollen die Ziele im Bereich Gewässerschutz in Übereinstimmung mit der Wasserrahmenrichtlinie, der Trinkwasserrichtlinie, der Grundwasserrichtlinie, der Richtlinie über Umweltqualitätsnormen (UQN) im Bereich der Wasserpolitik und mit der nationalen Gesetzgebung zur Umsetzung dieser Richtlinien festgelegt werden.

Webcode

20130411_001

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