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Sachsen will Befreiung der Wasserentnahmeabgabe für Wasserkraftnutzung streichen

In Sachsen soll die Wasserkraftnutzung zukünftig unter die Wasserentnahmeabgabe fallen. Bisher ist die Wasserkraft von der Wasserentnahmeabgabe befreit. Dies möchte das Umweltministerium nun ändern. Es verweist diesbezüglich auf das Kostendeckungsprinzip für Wasserdienstleistungen aus Artikel 9 der EU-Wasserrahmenrichtlinie. Für die Ausdehnung der Wasserentnahmeabgabe will Sachsen § 23 des Sächsischen Wassergesetzes ändern, die Änderung soll im Rahmen des Haushaltsbegleitgesetzes zum Doppelhaushalt 2013/2014 erfolgen. Vorgesehen ist ein Satz von 0,0001 €/m³ entnommenen Wassers. Allerdings sollen auch Grenzsätze eingeführt werden. Die Abgabe soll danach mindestens 15 und höchstens 25 Prozent der Einspeisevergütung nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) betragen. Die Einnahmen will Sachsen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, insbesondere für Maßnahmen zur Erhöhung der Durchgängigkeit von Flüssen, einsetzen.

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20120905_001

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