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Beschwerden bei EU-Kommission gegen Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts

Wenige Wochen vor dem Inkrafttreten des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zum 1. Juni 2012 hat der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V. (BDE) bei der Europäischen Kommission zwei Beschwerden gegen die Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts in Deutschland eingereicht. Die erste Beschwerde richtet sich direkt gegen das von Bundestag und Bundesrat im Februar 2012 beschlossene Kreislaufwirtschaftsgesetz. Nach intensiver Auswertung und juristischer Prüfung ist der BDE der Überzeugung, dass das Gesetz gegen die Warenverkehrsfreiheit und die Niederlassungs- bzw. Dienstleistungsfreiheit nach dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union sowie gegen die europäische Abfallrahmenrichtlinie verstößt. Die zweite BDE-Beschwerde zielt speziell auf den Verstoß gegen das EU-Wettbewerbsrecht durch die Überlassungspflichten für getrennt erfasste Haushaltsabfälle zur Verwertung und die Restriktionen der gewerblichen Sammlung; diese Beschwerde versteht sich als inhaltliche Ergänzung zur bereits im Jahr 2009 vom Verband eingereichten Beschwerde gegen das sogenannte Altpapierurteil des Leipziger Bundesverwaltungsgerichtes vom 18. Juni 2009.

Webcode

20120425_003

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