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Bundestags-Entwicklungsausschuss beschließt Antrag zur weltweiten Bekämpfung der Wasserknappheit

Der Bundestags-Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat am 25. April 2012 einen Antrag der Koalitionsfraktionen (Bundestags-Drucksache 17/9153) zur weltweiten Bekämpfung der Wasserknappheit gegen das Votum der Opposition angenommen. Bereits heute lebten 1,6 Milliarden Menschen in Regionen mit Wasserknappheit, schreiben die Fraktionen von Union und FDP in ihrem gemeinsamen Antrag. Bis 2025 werde sich diese Zahl womöglich verdoppeln, über 80 Prozent der dann Betroffenen würden in Entwicklungsländern und dort insbesondere in ländlichen Regionen leben. Die Abgeordneten machen eine Vielzahl von Ursachen aus und verweisen auf Lösungsvorschläge: So blieben erhebliche Einsparmöglichkeiten bei der Bewässerung in der Landwirtschaft ungenutzt. Derzeit gehe in „vielen Teilen der Welt das Wasser beim Transport zum Feld in maroden Kanälen“ verloren, heißt es in dem Antrag weiter. Nach dem Willen von Union und FDP soll die Bundesregierung beim Rio+20-Prozess dafür eintreten, wirksame Maßnahmen gegen Wasserknappheit zu vereinbaren – „unter Berücksichtigung des Nexus von Ernährungssicherheit, Wasser und Energie“. Weiter soll sie sich dafür einsetzen, dass beim IPCC (Intergovernmental Panel on Climate Change) und UNFCCC (United Nations Framework Convention on Climate Change) „die absehbare Süßwasserknappheit als Folge des Klimawandels bei den notwendigen Anpassungsverfahren verstärkt beachtet“ werde. Außerdem fordern die Abgeordneten die Bundesregierung auf, „internationale Forschungen zu Pflanzen mit besserer Anpassung an Dürreperioden“ zu unterstützen und sich für deren Verbreitung einzusetzen. Um das „Menschenrecht auf sauberes Trinkwasser und Sanitätsversorgung“ weltweit zu gewährleisten, solle im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit auch das Wassermanagement verbessert und die „Eigentumsrechte lokaler Nutzer auf Land und Wasser“ gefördert werden. Zudem müsse das Thema Wasser verstärkt unter sicherheitspolitischen Gesichtspunkten gesehen werden: Schon heute sei der Zugang zu Wasser häufig Grund „für grenzüberschreitende Auseinandersetzungen.“ Umstritten war im Ausschuss vor allem die Frage der gentechnisch veränderten Pflanzen und die Privatisierung der Wasserversorgung, von der sich die Koalitionsfraktionen bei „geeigneter Regulierung“ Wasser zu bezahlbaren Preisen auch für die arme Bevölkerung erhoffen. Eine Wasserwirtschaft in privater Hand sei häufig „problematisch“ sagte ein Vertreter der SPD-Fraktion, Wasser solle vielmehr „Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge“ sein. Die Fraktion Die Linke verwies auf das Beispiel Boliviens, wo die Privatisierung in der Vergangenheit zu Preissteigerungen „bis zu 150 Prozent“ und zu einem regelrechten „Wasserkrieg“ geführt habe.

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20120425_001

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