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MV: Abholzungsmaßnahmen an der Sudemündung verschoben

Mecklenburg-Vorpommern hat die zur Senkung des Elbwasserpegels bei Hochwasser vorgesehene Abholzung an der Auwaldfläche an der Sudemündung bei Boizenburg verschoben. Ursprünglich sollte in diesem Frühjahr eine Aufastung vorgenommen werden, diese soll jetzt erst Ende des Jahres nach Abschluss des Genehmigungsverfahrens durchgeführt werden. Von einer Dringlichkeit sei damit abgesehen, teilte das Umweltministerium des Landes Ende Januar mit. Die grundsätzliche Entscheidung zur Abholzung basiert auf einem im Auftrag der Bezirksregierung angefertigten Gutachten, dieses bezifferte den Anteil des Bewuchses an den gestiegenen Wasserständen mit bis zu 45 cm für die Region Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen. Daraufhin wurden gemeinsam mit dem Land Niedersachsen Maßnahmen identifiziert, die zu einer Abflussverbesserung beitragen können. Dazu gehören Abholzungsmaßnahmen sowie die Herstellung von Flutrinnen. Insgesamt sollen in Niedersachsen fünf Maßnahmen und in Mecklenburg-Vorpommern eine Maßnahme den Wasserstand im Hochwasserfall reduzieren. Vor diesem Hintergrund fand im Dezember 2014 in Schwerin ein Erörterungstermin zu einem Genehmigungsverfahren zur Waldumwandlung von 5,6 ha im Bereich der Mündung der Sude in die Elbe statt. Im Zuge der Anhörung der Umweltverbände wurden Bedenken geäußert, aufgrund derer weitere Untersuchungen, insbesondere zum Strömungsverhalten der Elbe, eingeleitet wurden. Das Umweltministerium ist dabei zu dem Ergebnis gekommen, dass die Dringlichkeit der Maßnahme mit der Rechtfertigung zur Anordnung des Sofortvollzugs nicht begründet werden kann. Mit den Holzungsmaßnahmen an der Sudemündung soll eine Absenkung des Wasserspiegels um bis zu 3 cm erreicht und die Erhöhung der Fließgeschwindigkeit von 0,03 bis 0,05 m/s zur Verhinderung von Ablagerungen auf der Maßnahmenfläche erzielt werden.

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20150128_001

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