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Pflichtversicherung gegen Elementarschäden

Der Petitionsausschuss des Bundestages hat sich für eine Pflichtversicherung für Gebäudeeigentümer gegen Elementarschäden ausgesprochen. Der Ausschuss hat am 14. Januar 2015 einstimmig beschlossen, eine entsprechende Petition dem Bundesjustizministerium zu übergeben. Die Petenten fordern darin, dass alle Eigentümer von Gebäuden eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden abschließen müssen, wobei die Beiträge in den Hochrisikozonen gedeckelt oder staatlich bezuschusst werden sollen. Zur Begründung wird darauf verwiesen, dass Naturkatastrophen in regelmäßigen Abständen Milliardenschäden am Eigentum von Bürgern - insbesondere an Wohngebäuden - anrichteten. Zwar würden sich viele Immobilieneigentümer gerne gegen solche Schäden versichern. Da die privatwirtschaftlich organisierten Versicherungen vor den hohen Kostenrisiken zurückschrecken würden, könnten sie dies jedoch nicht. Folge davon sei, dass der Staat und damit der Steuerzahler die Schäden, zumindest zum Teil, kompensieren müssten. Es gebe also, so urteilen die Petenten, im Bereich der Elementarversicherung ein klassisches Marktversagen, das den Gesetzgeber zum Handeln zwinge. Überlegungen zur Einführung einer verpflichtenden Elementarversicherung gab es auf Bundesebene bereits 2003. Damals wurden entsprechende Planungen jedoch nicht weiter fortgeführt, unter anderem aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken.

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20150122_002

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