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Startschuss für umfassende Reform des Vergaberechts

Die Bundesregierung hat am 7. Januar 2015 die „Eckpunkte zur Reform des Vergaberechts“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie im Kabinett beschlossen. Bis April 2016 müssen nach Angaben von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel drei neue EU-Richtlinien zur Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen umgesetzt werden. Diese Gelegenheit soll nun genutzt werden, um das Vergaberecht modern, einfach und anwenderfreundlich zu machen. Die Vergabeverfahren sollen effizienter und schneller werden. Zudem wird die Möglichkeit der öffentlichen Hand gestärkt, unter anderem auch soziale oder ökologische Aspekte bei der Vergabe zu berücksichtigen. Die Eckpunkte zur Reform des Vergaberechts sehen eine Vereinfachung der komplexen Struktur des deutschen Vergaberechts vor. Bislang waren die Vorschriften zur Vergabe von Lieferungen und Dienstleistungen über verschiedene Regelwerke verteilt. Künftig sollen sie im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und in Rechtsverordnungen zusammengeführt und vereinheitlicht werden. Den Besonderheiten bestimmter Leistungen trägt die neue Struktur weiterhin Rechnung. Das gilt insbesondere für Bauleistungen. Kommunale Handlungsspielräume im Bereich der Daseinsvorsorge bleiben erhalten. Künftig soll gesetzlich klargestellt werden, unter welchen Voraussetzungen Kommunen zentrale Leistungen der Daseinsvorsorge selbst oder gemeinsam mit anderen Kommunen erbringen können. Dadurch erhalten Kommunen ein hohes Maß an Rechtssicherheit, so das Bundeswirtschaftsministerium in einer Pressemitteilung. Wer sich wegen Wirtschaftsdelikten strafbar gemacht hat, soll nicht von öffentlichen Aufträgen profitieren. Im Zusammenhang mit der Umsetzung der EU-Vergaberichtlinien soll dafür die Einführung eines zentralen bundesweiten Registers geprüft werden, um den Ausschluss unzuverlässiger Bieter sicherzustellen. Mit den Eckpunkten zur Reform zeichnet die Bundesregierung die Konturen des Gesetzentwurfes vor, den sie im Frühjahr vorlegen wird. Die Regierung plant, dass das Gesetz im April 2016 in Kraft tritt.

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20150116_002

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