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Rheinland-Pfalz: 470 Millionen Euro für den Gewässerschutz

In Rheinland-Pfalz stehen im kommenden Bewirtschaftungszyklus 2016 bis 2021 Investitionen in den Gewässerschutz in Höhe von 470 Millionen Euro an. Das Land stellt dafür nach Angaben des Landesumweltministeriums 345 Millionen Euro zur Verfügung. Finanziert werden die Maßnahmen unter anderem aus den Einnahmen des zweckgebundenen Wassercents. Die Pläne zur weiteren Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie hat das Land zum Anfang des Jahres vorgestellt. Zu den Planungsentwürfen können die Bürger nun innerhalb von sechs Monaten Stellung nehmen. Landesweit finden im Frühjahr 16 Veranstaltungen zur Information und Anhörung der Öffentlichkeit statt. Im Herbst 2015 ist eine abschließende Veranstaltung unter Mitwirkung aller Akteure geplant. Für den Bewirtschaftungsplan wurde im Jahr 2013 der Zustand der Gewässer und des Grundwassers in Rheinland-Pfalz neu bewertet. Demnach hat sich seit 2009 – 2009 starteten die ersten Maßnahmenprogramme zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie – der Zustand bei etwa zehn Prozent der Gewässer verbessert. Den geforderten guten Zustand haben allerdings noch immer erst 29,2 Prozent der Oberflächengewässer erreicht. Beim Grundwasser wird der „gute chemische Zustand“ bei 77 Prozent der Landesfläche, aber nur bei 49 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche erreicht. Belastet werden die Gewässer nach wie vor durch Stickstoffeinträge aus der Landwirtschaft. Vor diesem Hintergrund kritisiert das Landesumweltministerium den aktuellen Entwurf der Bundesregierung zur Novellierung der Düngeverordnung. Rheinland-Pfalz stuft die Regelungen als teilweise unzureichend ein. Zudem soll die Verordnung erst 2020 umgesetzt werden. So könne sie kaum dazu beitragen, die für 2021 gesetzten Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie zu erreichen, so das Umweltministerium. Wenn die Chance nicht genutzt werde, über die Düngeverordnung den Eintrag von Nährstoffen in die Gewässer zu verringern, werde der wichtigste Hebel zum Schutz des Wassers nicht genutzt. Die Entwürfe zum Bewirtschaftungsplan und den Maßnahmenprogramen sind einsehbar unter:

Webcode

20150106_003

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