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Schweiz regelt Finanzierung der Spurenstoffelimination in Kläranlagen

Die Schweiz regelt die Finanzierung von Maßnahmen zur Spurenstoffelimination. Kläranlagenbetreiber sollen hierfür neun Franken jährlich je angeschlossenen Einwohner erheben dürfen. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) bereitet derzeit die entsprechende Novellierung der Gewässerschutzverordnung vor. Einen entsprechenden Novellierungsvorschlag hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) Ende Dezember des letzten Jahres in die Anhörung geschickt. Das UVEK setzt damit die im März 2014 vom Schweizer Parlament beschlossene Änderung des Gewässerschutzgesetzes (GSchG) um. Diese sieht die landesweite Finanzierung der Ausrüstung von rund 100 Abwasserreinigungsanlagen (ARA) mit einer zusätzlichen Reinigungsstufe zur Beseitigung von Spurenstoffen vor. Durch diesen Ausbau will die Schweiz rund 50 Prozent der Spurenstoffe aus dem Wasser eliminieren. Die vorgeschlagenen Änderungen der Gewässerschutzverordnung (GSchV) regeln die Gewährung von Bundesbeiträgen an die Sanierungsarbeiten und die Kriterien, nach welchen bestimmt wird, welche ARA ausgerüstet werden sollen. Die ARA sollen neu pro Einwohnerin und Einwohner, die ihnen angeschlossen sind, eine Abgabe von neun Franken pro Jahr erheben dürfen. Damit die Kantone die Wirksamkeit der von ihnen getroffenen Maßnahmen in den Oberflächengewässern überprüfen können, wird in der Verordnungsänderung zudem vorgeschlagen, die Spurenstoffe neu einheitlich aufgrund ihrer Wirkung auf Wasserlebewesen zu beurteilen. Darüber hinaus sind weitere Maßnahmen vorgesehen, darunter eine Anpassung der Grundwasserschutzzonen in Karstregionen sowie die Erstellung einer nationalen elektronischen Gewässerschutzkarte durch das Bundesamt für Umwelt (BAFU). Die Anhörung dauert bis zum 31. März dieses Jahres.

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20150105_001

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