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Fracking: Länder- und Verbändebeteiligung zu Neuregelungen gestartet

Am 19. Dezember 2014 haben das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) und das Bundesumweltministerium (BMUB) gemeinsam die Referentenentwürfe zur Anwendung der Fracking-Technologie und damit im Zusammenhang stehender Tiefbohraktivitäten an die Länder und Verbände versandt. Diese haben bis zum 23. Januar 2015 Zeit, um zu den Entwürfen Stellung zu nehmen. Konkret geht es um Änderungen der bergrechtlichen Vorschriften bei der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben und der Allgemeinen Bundesbergverordnung sowie des Bundesberggesetzes und der Einwirkungsbereichs-Bergverordnung. Im Zuständigkeitsbereich des BMUB liegen außerdem Änderungsentwürfe des Wasserhaushalts-, des Bundesnaturschutzgesetzes und anderer Umweltregelungen. Am 12. Februar 2015 findet im Bundespresseamt in Berlin eine mündliche Anhörung der beteiligten Ministerien mit den Verbändevertretern statt. Die Referentenentwürfe dienen in erster Linie dem Schutz des Grundwassers und der Umwelt vor den Risiken, die mit dem Aufbrechen von Gesteinen unter hydraulischem Druck zur Aufsuchung oder Gewinnung von Erdgas, Erdöl oder Erdwärme (Fracking-Technologie) verbunden sind. Gleichzeitig soll in diesem Zusammenhang auch den Risiken Rechnung getragen werden, die mit der Entsorgung von Rückfluss- und Lagerstättenwasser verbunden sein können, soweit sie bei dem Einsatz der Fracking-Technologie, aber auch bei der herkömmlichen Aufsuchung oder Gewinnung von Erdgas, Erdöl oder Erdwärme anfallen. Zusätzlich werden die Regelungen zur Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen und zur Haftung für Bergschäden bei den genannten Vorhaben erweitert. Insbesondere wird dadurch eine umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung eingeführt und die Bergschadensvermutung ausgedehnt. Die Entwürfe sind innerhalb der Bundesregierung noch nicht abschließend abgestimmt.

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20141219_002

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