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Bundesregierung will freiwilligen Verzicht von Mikrokunststoffpartikeln in Kosmetikprodukten

Kein Verbot, aber ein Dialog mit dem Ziel des freiwilligen Ausstiegs aus der Nutzung von Mikrokunststoffen in Kosmetikprodukten; dieses Vorgehen hat die Bundesregierung in ihrer Antwort (Bundestags-Drucksache 18/2985) auf eine Kleine Anfrage der Grünen zu Erkenntnissen über Mengen, Verbleib und Auswirkungen von Mikroplastik angekündigt. Die Bundesregierung könne Umweltbelastungen, gegebenenfalls auch irreversible, durch die in Kosmetikprodukten verwendeten Mikrokunststoffpartikel im Anschluss an den ordnungsgemäßen Gebrauch der Kosmetikprodukte, das heißt beispielsweise auf dem möglichen Weg in und durch Abwasserbehandlungsanlagen oder bei unmittelbarem Eintrag in Gewässer jeder Art, nicht ausschließen, heißt es zur Begründung in der Antwort. Dem Vorsorgeprinzip folgend wirke sie daher in einem Dialog mit der Kosmetikindustrie auf einen freiwilligen Ausstieg hin. Direkte Verbote über das Strafgesetzbuch oder über die REACh-Verordnung sind laut der Bundesregierung derzeit jedoch nicht möglich. Die Gesamtmenge von Mikroplastik in kosmetischen Mitteln aus Polyethylen (PE) schätzt die Bundesregierung auf jährlich rund 500 t allein auf dem deutschen Markt. Welche Mengen davon durch die Kläranlagen in die Gewässer gelangen, sei hingegen noch unklar. So zeigten Untersuchungen in den Niederlanden eine starke Abhängigkeit von der jeweiligen Kläranlage. Dort wurden zwischen neun und 91 Partikel je Liter behandeltem Abwasser in den Kläranlagenabläufen gefunden.

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20141125_001

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