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Antifouling-Wirkstoffe belasten Freizeitgewässer

Das Umweltbundesamt (UBA) warnt vor hohen Konzentrationen von Antifouling-Wirkstoffen in deutschen Freizeithäfen. Die Konzentrationen in Stichproben überstiegen vielfach die Umweltqualitätsnorm der EU-Wasserrahmenrichtlinie, teilte das UBA Ende Oktober mit. Die Antifouling-Wirkstoffe könnten sich zudem auch außerhalb der Sportboothäfen anreichern, so das UBA. Die Wahrscheinlichkeit sei hoch, denn fast 80 Prozent der deutschen Binnensporthäfen seien zum angrenzenden Gewässer offen beziehungsweise Bestandteil desselben. Die Antifouling-Wirkstoffe stammen im Wesentlichen aus den Schutzanstrichen für Sport- und Freizeitboote, die den Aufwuchs kleiner Tiere und Algen auf den Bootsrümpfen verhindern sollen. Das Umweltbundesamt rät daher dazu, Anstriche mit Antifouling-Wirkstoffen, insbesondere im Süßwasser, möglichst ganz zu vermeiden. Das UBA hat 50 Sportboothäfen von Flensburg bis zum Bodensee auf alle derzeit erlaubten Antifouling-Wirkstoffe stichprobenartig untersuchen lassen. Im Visier stand vor allem der Wirkstoff Cybutryn, der unter dem Handelsnamen Irgarol bekannt ist. Irgarol ist ein Biozid und kann unter anderem die Photosynthese von Pflanzen hemmen. Da sich Irgarol nur sehr langsam in der Umwelt abbaut, ist es in Gewässern lange wirksam. Bei der einmaligen Messung im Sommer 2013 lagen die Konzentrationen von Irgarol an 35 von 50 Sportboothäfen über der Umweltqualitätsnorm, den die EU-Wasserrahmenrichtlinie für diesen Stoff vorsieht. Der darin festgelegte Wert von 0,0025 Mikrogramm pro Liter darf im Jahresdurchschnitt nicht überschritten werden. An fünf Standorten lagen die Messwerte sogar über der zulässigen Höchstkonzentration der Umweltqualitätsnorm für Irgarol. Diese beträgt 0,016 Mikrogramm pro Liter und darf nie überschritten werden. Ein Fünftel der untersuchten Standorte wies zudem erhöhte Kupfer- und Zinkkonzentrationen auf.

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20141029_001

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