Anzeige

EuGH: Bauregellisten verstoßen gegen EU-Recht

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einer Entscheidung vom 16. Oktober 2014 (Az. C 100/13) entschieden, dass Deutschland dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Bauprodukterichtlinie(89/106/EWG) verstoße, dass durch die Bauregellisten des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt), die per Verweis der Landesbauordnungen rechtlich relevant werden, zusätzliche Anforderungen an Produkte im Anwendungsbereich harmonisierter Normen für den Marktzugang und die Verwendung von Produkten gestellt werden, die bereits mit einer „CE-Kennzeichnung“ ausgestattet sind (unter anderem für Elastomer-Dichtungen in der Wasserversorgung und Entwässerung). Der EuGH (Ziffer 58 ff. im Urteil) folgt damit nicht der Argumentation Deutschlands (Ziffer 45 ff.), wonach die Richtlinie nur die wesentlichen Anforderungen an Bauwerke, nicht aber an Bauprodukte enthalte und die europäische Normung in diesem Bereich unvollständig und daher (vorübergehend) ausfüllungsbedürftig und durch die betreffenden Bauregellisten ausfüllungsfähig sei, wodurch auch ergänzende Anforderungen für Bauprodukte möglich seien. Die Bauregellisten A, B und C des DIBt sind durch öffentliche Bekanntmachung eingeführte technische Regeln. Das Urteil ist nach der Fra.Bo-Entscheidung eine weitere wichtige Entscheidung zur Warenverkehrsfreiheit und den Anforderungen an technische Produkte im Bereich der Wasserwirtschaft. Zahlreiche Arbeits- und Merkblätter der DWA verweisen auf die Allgemeine Bauaufsichtliche Zulassung des DIBt oder auf die Bauregellisten.

Webcode

20141022_001

Zurück