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Portugal drohen Zwangsgelder wegen unzureichender Abwasserbehandlung

Wegen der mangelhaften Umsetzung der Kommunalabwasserrichtlinie drohen Portugal Zwangsgelder der Europäischen Union. Die Europäische Kommission hat gegen Portugal Mitte Oktober eine entsprechende Klage beim Europäischen Gerichtshof eingereicht. Bereits 2009 hatte der Gerichtshof festgestellt, dass Portugal seiner Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Sammlung, Aufbereitung und Entsorgung von kommunalem Abwasser nicht nachgekommen ist. Sieben Gemeinden mit mehr als 15 000 Einwohnern verfügten nicht über die notwendigen Sammelsysteme, und in 15 fehlte es an geeigneten Kläranlagen. Fünf Jahre nach dem Urteil des Gerichtshofs erfüllen zwei Gemeinden immer noch nicht die EU-Standards. In Vila Real Santo António (Einwohnerwert: 116 500) sind die Arbeiten zwar weit vorangeschritten, doch sind zwei Bezirke noch nicht an die Kanalisation und das Klärsystem angeschlossen. In Matosinhos (Einwohnerwert: 287 000), einem wichtigen Fischereihafen und Industriegebiet in der Nähe von Porto, haben die Arbeiten zur Modernisierung der Kläranlage nach den neuesten der Kommission vorliegenden Angaben noch nicht begonnen, und das neue System kann frühestens gegen Ende 2017 in Betrieb genommen werden. Bis dahin werden nicht ordnungsgemäß behandelte Abwässer weiterhin ins Meer eingeleitet. Die Kommission hat nun eine pauschale Geldstrafe von 4,45 Mio. EUR sowie ein tägliches Zwangsgeld von 20.196 EUR beantragt.

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20141017_002

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