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Bundesverwaltungsgericht setzt Verfahren über Elbvertiefung aus

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat Anfang Oktober das Verfahren der Umweltverbände BUND und NABU gegen die Planfeststellungsbeschlüsse für die Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe bis zur Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) in Luxemburg über eine bereits anhängige Vorlage zur Auslegung der Wasserrahmenrichtlinie ausgesetzt. Die Entscheidung der Richter kommt nicht überraschend. Der für das Recht der Wasserstraßen zuständige 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hatte bereits im vergangenen Sommer anlässlich der Umweltverbandsklagen gegen den Ausbau der Weser eine ähnliche Entscheidung getroffen und mit Beschluss vom 11. Juli 2013 (BVerwG 7 A 20.11) dem EuGH eine Reihe von Fragen zum sog. Verschlechterungsverbot und Verbesserungsgebot der Wasserrahmenrichtlinie vorgelegt. Laut dem Bundesverwaltungsgericht ist diese noch ausstehende EuGH-Entscheidung auch für das Verfahren über die Elbvertiefung vorgreiflich, weil die Vorlagefragen sich auch hier stellen. Erste Einordnungen hat das Bundesverwaltungsgericht im Anschluss an die fünftägige mündliche Verhandlung im Juli 2014 aber getroffen. Bei den Verhandlungen wurden die Gutachten der Bundesanstalt für Wasserbau zu den Auswirkungen des Vorhabens auf die Tidewasserstände, die Strömungsgeschwindigkeiten und die Sedimentationsraten, der Verkehrsbedarf und die Alternativenprüfung sowie die Betroffenheit geschützter Tier- und Pflanzenarten (z.B. Schierlings-Wasserfenchel, Finte, Schnäpel, afrosibirischer Knutt) erörtert sowie über den sonstigen Streitstoff beraten. Nach seiner vorläufigen Einschätzung leiden die Planfeststellungsbeschlüsse im Bereich der FFH- und der Umweltverträglichkeitsprüfung an verschiedenen Mängeln. Diese Mängel sind aber behebbar und führen weder einzeln noch in ihrer Summe zur Aufhebung der Planfeststellungsbeschlüsse. Für eine abschließende Entscheidung des Senats müsse daher das Urteil des EuGH in der Rechtssache C-461/13 abgewartet werden. Die mündliche Verhandlung vor dem EuGH hat bereits am 8. Juli 2014 stattgefunden, mit einem Urteil wird im Frühjahr 2015 gerechnet.

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20141006_001

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