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Griechenland droht Strafgeld wegen unzulänglicher Behandlung gefährlicher Abfälle

Griechenland droht seitens der Europäischen Union eine empfindliche Geldstrafe wegen der unzulänglichen Behandlung gefährlicher Abfälle. Die EU-Kommission hat Ende September den Europäischen Gerichtshof aufgefordert, gegen Griechenland eine einmalige Strafe in Höhe von knapp 15 Mio. € sowie ein tägliches Zwangsgeld von 72.864 € bis zur Erfüllung der Auflagen zu verhängen. 2009 hatte der EuGH in einem Urteil gegen Griechenland das Fehlen eines Bewirtschaftungsplans für die verschiedenen Arten gefährlicher Abfälle wie medizinische Abfälle und Chemikalien, die lange Zeit in der Umwelt verbleiben und vermutlich krebserregend sind (polychlorierte Biphenyle (PCB) und polychlorierte Terphenyle (PCT)), bemängelt. Nach Ansicht der EU-Kommission liegt auch fünf Jahre später weder ein entsprechender Bewirtschaftungsplan vor noch stehen angemessene Anlagen zur Verfügung, um die produzierten gefährlichen Abfälle zu bewirtschaften. Beispielhaft führt die Kommission Anlagen für die Altölaufbereitung, die Behandlung von Altfahrzeugen, das Recyceln von Batterien und die Rückgewinnung bestimmter Metalle an.

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20140926_001

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