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Nasse Keller: Grundwasserstände in Berliner Verfassung festschreiben?

„Das Land Berlin und die Berliner Wasserbetriebe sind gesetzlich nicht verpflichtet, das Grundwasser dauerhaft künstlich abzusenken, um die Keller trocken zu halten.“ Die Betroffenen seien und waren schon immer selbst verpflichtet, ihr Gebäude gegen aufsteigendes Grundwasser abzudichten: „Niemand, der das Grundwasser – auch über einen längeren Zeitraum – abgesenkt hat …, ist verpflichtet, dies über die erforderliche Nutzungsdauer hinaus weiter zu tun.“ So steht es als Meinung des Berliner Senats im nun vorliegenden Abschlussbericht des „Runden Tisches Grundwassermanagement“ in Berlin (Abgeordnetenhaus Berlin, Drucksache 17/1786). Das Abgeordnetenhaus muss noch über fünf Hauptforderungen der Kellerwassergeschädigten und der Betroffenenvertretungen entscheiden. Eine der Forderungen lautet beispielsweise, dass siedlungsverträgliche Grundwasserstände in der Berliner Verfassung festgeschrieben werden müssten, was die Senatsverwaltung wie die Berliner Wasserbetriebe in ersten Stellungnahmen ablehnen. Hintergrund: In Berlin steigt aufgrund sinkenden Wasserverbrauchs seit 1989 der Grundwasserstand an, was zu Vernässungen an Gebäuden führt, die nicht fachgerecht gegen Grundwasser abgedichtet sind. Daraufhin hatte der Senat den „Runden Tisch Grundwassermanagement“ eingerichtet.

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20140918_009

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