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Wasserpreise in Stuttgart sollen um ein Drittel sinken

Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG hat am 4. September 2014 eine Preissenkungsverfügung der Landeskartellbehörde für die Wasserpreise in Stuttgart erhalten. Demnach soll die EnBW die Preise für Trinkwasser um rund ein Drittel senken. Die Verfügung gilt bis Ende des Jahres 2014 und zugleich rückwirkend bis zum August 2007. Die EnBW kündigte an, das Unternehmen werde die Verfügung nicht akzeptieren und sich entscheiden dagegen zur Wehr setzen. Das Unternehmen stellt insbesondere die von der Behörde gewählte Methodik des Preisvergleichs in Frage. So vergleicht die Landeskartellbehörde die Preise in Stuttgart mit denen in Bietigheim-Bissingen, Schramberg und Bad Säckingen. Diese deutlich kleineren Kommunen sind jedoch nach Überzeugung der EnBW für einen Vergleich ungeeignet. Insbesondere die Stuttgarter Topografie mit ihrer Kessellage und Höhenunterschieden von 300 Metern zwischen Talkessel und Filderebene mache eine Vielzahl von Druckzonen, Wasserbehältern und Armaturen notwendig. Vergleichbare Rahmenbedingungen finde man in dieser Form weder in den genannten Städten noch anderswo in Deutschland vor. Die EnBW hatte zum 1. August 2012 die Trinkwasserpreise in Stuttgart um 9,3 Prozent – von 2,34 auf 2,56 Euro brutto pro Kubikmeter – angehoben und seitdem stabil gehalten. Vorangegangen waren fünf Jahre mit unveränderten Preisen. Dies entspricht von 2007 bis heute einem jährlichen Anstieg von knapp über 1 Prozent, was noch unterhalb der allgemeinen Teuerungsrate. Zwischen der Stadt Stuttgart und der EnBW läuft derzeit ein Rechtsstreit über den Erwerb der Wasserversorgung durch die Stadt. Die Stadt geht davon aus, dass die Entscheidung der Kartellbehörde Auswirkungen hat auf den Kaufpreis der Wasserversorgung und die Ermittlung des Wert des Wasservermögens – die Stadt vertritt bislang die Auffassung, dass der Wert der Stuttgarter Wasserversorgung bei 139 Millionen Euro liegt, während EnBW hierfür 600 bis 750 Millionen Euro veranschlagt.

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