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Klaus Rosenzweig gestorben

Prof. Dr. Klaus Rosenzweig ist gestorben. Er erlag am 1. August 2014 nur wenige Wochen vor seinem 75. Geburtstag einer längeren Erkrankung. Der Verwaltungsjurist und Rechtsanwalt Klaus Rosenzweig war besonders im Hauptausschuss Recht engagiert, wo er stellvertretender Vorsitzender war. 1997 wurde er mit der DWA(ATV-)Ehrennadel ausgezeichnet. Er trug auf einer Vielzahl von Veranstaltungen der damaligen ATV durch Vorträge zum Gelingen bei. Er hat auf diesem Weg insbesondere seinen reichen Erfahrungsschatz über Betriebsformen der Abwasserentsorgung weitergegeben. Ferner hat er die Arbeit der ATV durch seine Tätigkeit in verschiedenen Organisationen, zum Beispiel der kommunalen Spitzenverbände, nachhaltig unterstützt und gefördert. Klaus Rosenzweig war über viele Jahre Mitglied der ATV-Fachausschüsse „Gebühren und Beiträge“ und „Wasserrecht der Neuen Bundesländer“ und schuf die Voraussetzungen zum Erfolg der Arbeit dieser Gremien. Rosenzweig studierte Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg, wo er 1970 auch promovierte. Sein Berufsleben verbrachte er in der Kommunalverwaltung: zunächst als Stadtdirektor von Rotenburg (Wümme), Beigeordneter, später Geschäftsführer beim Niedersächsischen Städtetag und schließlich seit 1986 über 15 Jahre als Stadtdirektor von Langenhagen. Danach befasste er sich als Rechtsanwalt in Hannover vor allem mit Baurecht und Immobilienrecht. Als Honorarprofessor der Universität Lüneburg lehrte er Umwelt- und besonders Wasserrecht. Mit Eberhard Sander ist er Autor des Buchs Wasserrecht – Abwasserrecht. In der Reihe Schwartz-Gesetzestexte hat er den Band Niedersächsisches Naturschutzgesetz herausgegeben.

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20140904_002

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