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Baden-Württemberg pro Pumpspeicherwerke

Baden-Württemberg setzt zur Abfederung der Energiewende weiterhin auf Pumpspeicherkraftwerke. Insbesondere bei einer langfristigen Betrachtung sieht das Land einen enormen Ausbaubedarf bei Stromspeichern. Pumpspeicherwerke stellen dabei für die Landesregierung derzeit die einzige ausgereifte, verfügbare Technologie und die auf absehbare Zeit wirtschaftlichste Option zur Speicherung von Energie im großtechnischen Maßstab dar. Sie hebt besonders den hohen Wirkungskrad von bis zu 80 Prozent sowie die Einsatzmöglichkeiten als Stunden-und Tagesspeicher hervor. Die Landesregierung halte den weiteren Ausbau von Pumpspeicherwerken für notwendig und unterstütze die im Land derzeit laufenden Ausbauplanungen, heißt es dazu in der Antwort der grün-roten Landesregierung auf einen CDU-Antrag zur Zukunft der Pumpspeichertechnologie (Drs. 15/5532 vom 23. Juli 2014). Mit einer starken Zunahme des Speicherbedarfes rechnet das Land ab 2030, wenn ein Anteil von erneuerbarer Energie von 60 Prozent im Land erreicht sein soll. Zum Einsatz kommen sollen dann aber nicht nur Pumpspeicherkraftwerke sondern auch neue Techniken wie Power-to-Gas und verschiedene Batterietechnologien. Theoretisch ist in Baden-Württemberg ein großes Pumpspeicherpotenzial vorhanden. Die Landesregierung zitiert diesbezüglich eine vom Energiekonzern EnBW im Jahr 2012 in Auftrag gegebene Studie, die in Baden-Württemberg ein Potenzial von 19 GW an insgesamt 13 potenziell besonders geeigneten Standorten aufweist. Unter den aktuellen Rahmenbedingungen werden diese nach Ansicht der Landesregierung aber nicht errichtet werden. Neben der häufig fehlenden Akzeptanz bei der jeweiligen Bevölkerung vor Ort sind für die Landesregierung derzeit die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen nicht gegeben. Sie befürwortet daher eine Erweiterung des Marktrahmens, die die Bereitstellung von hochflexibler CO2-armer gesicherter Leistung besser vergütet. Die Verbesserung der Rentabilität von Pumpspeichern und anderen Flexibilitätsoptionen sei dabei kein Selbstzweck sondern diene als Maßnahme zur Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit, heißt es in der Antwort. Die Kosten dafür müssten auch von den Verbrauchern getragen werden.

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20140903_001

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