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Niedersachsen: Kabinett bringt Anpassung der Wasserentnahmegebühr auf den Weg

Das Land Niedersachsen will zum 1. Januar 2015 die Wasserentnahmegebühr (WEG) erst­mals seit ihrer Einführung im Jahr 1992 anpassen. Lediglich für Wasserentnahmen zur Küh­lung ist Ende der 1990er-Jahre eine Erhöhung erfolgt. Dies soll bei der jetzt geplanten An­passung berücksichtigt werden. Der entsprechende Gesetzentwurf zur Änderung des Nie­dersächsischen Wassergesetzes (NWG) sieht eine Anhebung der Gebührensätze um die eingetretene Inflationsrate vor. Das Kabinett hat den Gesetzentwurf am 12. August 2014 zur Anhörung der Gebührenschuldner freigegeben. In der Summe rechnet die Landeregierung durch Anhebung der Gebührensätze mit Mehreinnahmen von rund 20,2 Millionen Euro pro Jahr. Davon entfallen etwa 13,9 Mio. Euro auf die öffentliche Wasserversorgung und etwa 3,1 Millionen Euro auf die Entnahme von Wasser für Kühlzwecke. Für Privathaushalte ergeben sich durch die Gebührenerhöhung Mehrkosten von durchschnittlich rund einem Euro pro Person im Privathaushalt pro Jahr.

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20140812_002

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