Sachsen: Kommunen erhalten schneller Geld aus Hochwasserhilfefonds
Kommunen und freie Träger öffentlicher Infrastruktur kommen jetzt noch schneller an ihr Geld aus dem Aufbauhilfefonds. Auszahlungen können unmittelbar nach der Bewilligung durch die Sächsische Aufbaubank (SAB) bzw. das Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV) erfolgen, auch wenn zu diesem Zeitpunkt noch nicht alle erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Das teilte das sächsische Umweltministerium am 12. August 2014 mit. Nach der neuen Regelung können SAB und LASuV den Trägern öffentlicher Infrastruktur ihre bis zum Bewilligungsbescheid angefallenen Kosten unmittelbar nach dem Bescheid erstatten, ebenso alle Kosten für Planungsleistungen. Voraussetzung ist nur die Vorlage entsprechender Rechnungen. Die Auszahlungen erfolgen nach dem bewährten Erstattungsprinzip der Richtlinie Hochwasserschäden 2013.
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