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Schleswig-Holstein: Allianz für Gewässerschutz will Nährstoffeinträge reduzieren

Mit einem breit ausgreifenden Maßnahmenpaket wollen das Umwelt-und Landwirtschaftsministerium und der Bauernverband Schleswig-Holstein die Gewässer des Landes besser vor Nährstoffeinträgen schützen. Auf die Maßnahmen verständigten sie sich im Rahmen ihrer gemeinsamen Allianz für Gewässerschutz. Zu den gemeinsam vereinbarten Maßnahmen gehören Empfehlungen für eine nährstoffarme Fütterung der Tiere, die Einrichtung einer Nährstoffbörse, Beratung bei gewässerschonenden Ausbringungstechniken, Verbesserungen bei der Lagerung von Silage und Festmist und die freiwillige Einrichtung von breiten Gewässerrandstreifen. Die anstehende Novellierung der Düngeverordnung sollte nach Überzeugung von Landesumweltminister Robert Habeck und Bauernverbandspräsident Werner Schwarz genutzt werden, um zu verbesserten Regelungen für einen effizienteren Nährstoffeinsatz zu kommen. Mit der freiwilligen Einrichtung von breiten Gewässerrandstreifen verzichtet Schleswig-Holstein vorerst auf die Einführung verpflichtender breiterer Randstreifen. Mit dem Dauergrünlanderhaltungsgesetz wurde bereits ein verpflichtender Gewässerrandstreifen von einem Meter eingeführt, um die Gewässer besser zu schützen. Zusätzlich wurde eine Verordnungsermächtigung ins Gesetz aufgenommen, auf deren Basis breitere Randstreifen durchgesetzt werden könnten. Davon wird vorerst kein Gebrauch gemacht. Im Gegenzug sollen im Rahmen der Allianz für Gewässerschutz bis 2017 an mindestens 600 der 1200 Kilometer Vorranggewässer Gewässerrandstreifen auf freiwilliger Basis entstehen, unter Berücksichtigung der bereits vorhandenen Gewässerrandstreifen. Auf diesen Gewässerrandstreifen sind Grünlandumbruch, Düngemittel- und Pflanzenschutzmitteleinsatz verboten.

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20140722_003

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