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EU-Kommission fordert Reduzierung der Nitratbelastungen

Die EU-Kommission erhöht den Druck auf Deutschland bezüglich der geforderten Reduzierung der Belastung der Gewässer mit Nitrateinträgen. Sie hat Anfang Juli die zweite Stufe im laufenden Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet und Deutschland eine mit Gründen versehene Stellungnahme übermittelt. Die Kommission kann nun im nächsten Schritt Klage vor dem Europäischen Gerichtshof einreichen, wenn Deutschland nicht binnen zwei Monaten reagiert. Trotz einer zunehmenden Nitratbelastung des deutschen Grundwassers und der Oberflächengewässer, einschließlich einer Eutrophierung vor allem der Ostsee, habe Deutschland nicht genug für die Reduzierung oder Prävention der Nitratbelastung getan, begründet die Kommission ihre Maßnahme. Nach Ansicht der Kommission werden in Deutschland die Vorgaben der Düngeverordnung, die zur Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie dient, bisher klar verfehlt. Die jüngsten von Deutschland vorgelegten Zahlen zeigten, dass der vorgeschriebene Grenzwert von 50 Milligramm Nitrat pro Liter Wasser zwischen 2008 und 2011 an über der Hälfte (50,3 Prozent) aller Messstellen überschritten worden sei, so die Kommission. Im Vergleich zu 2004 bis 2007 sei die Nitratbelastung sogar an 40 Prozent aller Messstellen gestiegen. Dennoch seien seitens Deutschlands keine Sofortmaßnahmen ergriffen worden, um gegen die Nitratbelastung im Wasser vorzugehen, wie es die EU-Nitratrichtlinie vorsehe, heißt es in der Mitteilung der EU weiter. Dazu könnten laut Richtlinie eine stärkere Begrenzung der Ausbringung von Düngemitteln auf landwirtschaftlichen Flächen oder ein Verbot für das Ausbringen bestimmter Düngemittel während bestimmter Zeiträume zählen. Bereits im Oktober des letzten Jahres hatte die Kommission Deutschland ein Fristsetzungsschreiben übersandt, die erste Stufe eines Vertragsverletzungsverfahrens. Da seitdem aus Sicht der Kommission seitens Deutschlands keine adäquaten zusätzlichen Sofortmaßnahmen zur Verringerung der Nitratbelastung erfolgt sind, hat die Kommission nun die zweite Stufe eingeleitet und eine mit Gründen versehene Stellungnahme übermittelt.

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20140721_001

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