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Monopolkommission kritisiert Rekommunalisierungstrend

Auf wenig Gegenliebe dürfte in der kommunalen Wirtschaft das aktuell veröffentlichte 20. Hauptgutachten der Monopolkommission stoßen. In dem Gutachten mit dem Titel „Eine Wettbewerbsordnung für die Finanzmärkte“ geht die Monopolkommission auch intensiv auf die kommunale Wirtschaft ein. Insbesondere der in den letzten Jahren zu beobachtende Rekommunalisierungstrend wird dabei von den Wettbewerbshütern abgelehnt. Die Monopolkommission erkenne keine Gründe für die generelle Erforderlichkeit einer zunehmenden Rekommunalisierung, heißt es dazu im Hauptgutachten. Auch grundsätzlich kritisiert die Monopolkommission eine übermäßige öffentliche Wirtschaftstätigkeit. Des Weiteren fordert die Monopolkommission mehr Transparenzregel sowie eine wirksame Effizienzkontrolle für kommunale Unternehmen, um die Gebührenhöhe besser kontrollieren zu können. Als zusätzliche Transparenzpflichten fordern die Wettbewerbshüter die regelmäßige Veröffentlichung wichtiger Merkmale der Tätigkeit von kommunalen Unternehmen wie Profitabilitätskennziffern und öffentlicher Wertschöpfung im Internet. Des Weiteren sollen die kommunalen Unternehmen „standardisierte“ Erlöse veröffentlichen, um eine Vergleichbarkeit der Gebührenhöhe zwischen den Kommunen herzustellen.

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20140716_001

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