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EU verklagt Portugal wegen Verletzung der Kommunalabwasserrichtlinie

Portugal verletzt nach Ansicht der EU-Kommission die Kommunalabwasserrichtlinie. Die Kommission bemängelt das Fehlen geeigneter Kanalisationssysteme und Kläranlagen in kleineren Gemeinden und hat diesbezüglich Mitte Juli eine Klage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingereicht. Bereits 2009 hatte die Kommission wegen der Verletzung der Kommunalabwasserrichtlinie eine mit Gründen versehene Stellungnahme an Portugal gerichtet. Zum damaligen Zeitpunkt waren acht Städte immer noch nicht an ein geeignetes Abwassersystem angeschlossen waren und 186 Städte verfügten entweder über überhaupt keine Zweitbehandlungsanlage oder nur über unzureichende Kapazitäten. Trotz beträchtlicher Fortschritte seit 2009 zeigen laut der Kommission die jüngsten Informationen, dass 52 Gemeinden noch immer nicht über geeignete Anlagen verfügen und in 25 Fällen keine Frist für die vollständige Einhaltung gesetzt wurde. Daher hat die Kommission beschlossen, den Gerichtshof mit dem Fall zu befassen.

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20140714_001

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