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Vorschlag für Nationales Hochwasserschutzprogramm bis Oktober

Der Programmvorschlag für das Nationale Hochwasserschutzprogramm soll bis zur Umweltministerkonferenz im Herbst, 22. bis 24. Oktober in Heidelberg, vorliegen. Dieser Vorschlag soll dann eine Liste prioritärer und insbesondere überregionaler Maßnahmen zur Verbesserung des präventiven Hochwasserschutzes enthalten. Vor allem Maßnahmen zur Gewinnung von Rückhalteräumen mit signifikanter Wirkung auf die Hochwasserscheitel sollen dabei im Fokus stehen. Eine Sonderarbeitsgruppe der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser habe zwischenzeitlich Bewertungskriterien für die Auswahl dieser Maßnahmen erarbeitet, so die Bundesregierung. Zu den Bewertungskriterien zählen danach neben der Wirksamkeit bezüglich der Schutzgüter auch zu erreichende Synergieeffekte mit den Zielen des Gewässer- und Auenschutzes. Der Vorschlag soll aber auch Maßnahmen zur Beseitigung von Schwachstellen bei vorhandenen Hochwasserschutzmaßnahmen sowie eine gemeinsame Finanzierungsstrategie enthalten. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (Drs. 18/938) auf eine Kleine Anfrage der Linken zum Nationalen Hochwasserschutzprogramm hervor (Drs. 18/748). Laut der Bundesregierung prüfen die Länder derzeit, welche Maßnahmen für die Aufnahme in das Nationale Hochwasserschutzprogramm in Betracht kommen. Die Maßnahmenvorschläge seien anschließend noch einer Abstimmung zwischen den Ländern und einer Plausibilisierung in den Flussgebietsgemeinschaften zu unterziehen, so die Bundesregierung. Bezüglich der Finanzierung der Maßnahmen verweist die Bundesregierung auf die im Koalitionsvertrag beschlossene Einrichtung eines Sonderrahmenplans „Präventiver Hochwasserschutz“. Dessen Ausgestaltung und Budgetierung ist Bestandteil des Nationalen Hochwasserschutzprogramms. Des Weiteren verweist die Bundesregierung bezüglich der Finanzierung auf den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Hochwasserschutzmaßnahmen könnten im Rahmen der Investitionspriorität „Förderung der Anpassung an den Klimawandel sowie der Risikoprävention und des Risikomanagements“ gefördert werden. Die EFRE-Fördermittel würden in der Förderperiode 2014 bis 2014 aber ausschließlich von den Bundesländern verwaltet. Bezüglich der schnellen Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen hat die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag festgeschrieben, dass die Möglichkeiten für beschleunigte Planungs- und Genehmigungsverfahren ausgeschöpft werden sollen. Die Umweltministerkonferenz soll hierfür bis Ende dieses Jahres Empfehlungen vorlegen. Eingebunden ist hierbei der LAWA-Ausschuss Wasserrecht, dieser soll im September seine Überprüfung der für den Hochwasserschutz maßgeblichen Regelungen präsentieren. Inhaltlich geht es dabei laut der Bundesregierung zum einen um verfahrens- und prozessrechtliche Möglichkeiten der Straffung von Zulassungsverfahren für Maßnahmen des vorsorgenden Hochwasserschutzes. Zum anderen solle überprüft werden, ob das bestehende wasserrechtliche, baurechtliche und raumordnungsrechtliche Instrumentarium des vorsorgenden Hochwasserschutzes ausreicht, um den Zielsetzungen des Hochwasserschutzprogramms Rechnung zu tragen. Die Planungen sehen weiter vor, zur Stärkung der Koordinierungskapazitäten im Bundesumweltministerium ein Referat Hochwasserschutz einzurichten. Die Schaffung einer Stabsstelle ist hingegen derzeit nicht vorgesehen.

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20140404_002

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